Was ist Chiropraktik?

Die Chiropraktik (von altgriechisch χείρ cheir «Hand» und πρᾶξις praxis «Tätigkeit») ist eine medizinische Behandlungsmethode mit dem Ziel, funktionelle, reversible Störungen des Bewegungsapparats zu therapieren. Die Wir­bel­säule, das Becken und die peripheren Gelenke spielen dabei dia­gnos­tisch und thera­peutisch eine zentrale Rolle.

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Vor­beugende Mass­nahmen für den Alltag und spezifische Heim­übungen gehören ebenfalls dazu. Im Gesundheits­wesen hat die Chiro­praktorin* die wichtige Aufgabe, Patienten auf natürlichem Wege, in der Regel ohne Medi­kamente, zu helfen. Die inter­disziplinäre Zusammen­arbeit mit Haus- und Spezial­ärzten ist sehr wichtig und wird bei uns aktiv gelebt. Die klassische chiro­praktische Behandlung besteht aus einer mit minimalem Kraft­aufwand ausgeführten manuellen Ein­wirkung auf ein Gelenk («Adjustment»), das in seiner Funktion beeinträchtigt ist.

Chirop­raktik umfasst eine Vielzahl an Behandlungs­arten, die jedem Patienten angepasst werden und eignet sich dadurch für Menschen jeden Alters. In unserer Praxis behandeln wir vom Baby bis zum Betagten, vom Hobby- bis zum Spitzensportler, von Schwangeren über Eltern, Kinder bis Jugendliche alle, die von der Chiro­praktik profitieren können.

(*aufgrund des aktuell rein weiblichen Praxis­teams wird die weibliche Version verwendet)

WANN ZUR CHIROPRAKTORIN?

Die Chiropraktorin behandelt eine Vielzahl struktureller und organischer Probleme. Kontaktieren Sie uns ungeniert, wenn Sie gerne wissen wollen, ob Chiropraktik bei Ihren Beschwerden helfen kann. Eine (unvollständige) Liste möglicher Beschwerden, mit denen Sie bei uns an der richtigen Adresse sind:

Kostenübernahme

Die Chiropraktik gehört seit 1964 zu den Pflicht­leistungen der Kranken­kassen (Grund­versicherung) und Unfall­versicherungen, der Militär- und Invaliden­ver­sicherung. Chiro­praktoren tragen eine diagnostische Ver­antwortung und sind auf keine ärztliche Ver­schreibung angewiesen. Patienten mit freier Arztwahl können chiro­praktische Leistungen direkt ohne Über­weisung eines anderen Arztes in Anspruch nehmen. Falls Sie ein Ver­sicherungs­modell mit Verzicht auf die freie Arzt­wahl gewählt haben, zum Beispiel ein Haus­arzt-, HMO-, oder First Call-Modell, bitten Sie Ihren Haus­arzt oder Ihre HMO-Praxis um eine Über­weisung.