Die Chiropraktik (von altgriechisch χείρ cheir «Hand» und πρᾶξις praxis «Tätigkeit») ist eine medizinische Behandlungsmethode mit dem Ziel, funktionelle, reversible Störungen des Bewegungsapparats zu therapieren. Die Wirbelsäule, das Becken und die peripheren Gelenke spielen dabei diagnostisch und therapeutisch eine zentrale Rolle.
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Vorbeugende Massnahmen für den Alltag und spezifische Heimübungen gehören ebenfalls dazu.
Im Gesundheitswesen hat die Chiropraktorin* die wichtige Aufgabe, Patienten auf natürlichem Wege, in der Regel ohne Medikamente, zu helfen. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Haus- und Spezialärzten ist sehr wichtig und wird bei uns aktiv gelebt.
Die klassische chiropraktische Behandlung besteht aus einer mit minimalem Kraftaufwand ausgeführten manuellen Einwirkung auf ein Gelenk («Adjustment»), das in seiner Funktion beeinträchtigt ist.
Chiropraktik umfasst eine Vielzahl an Behandlungsarten, die jedem Patienten angepasst werden und eignet sich dadurch für Menschen jeden Alters. In unserer Praxis behandeln wir vom Baby bis zum Betagten, vom Hobby- bis zum Spitzensportler, von Schwangeren über Eltern, Kinder bis Jugendliche alle, die von der Chiropraktik profitieren können.
(*aufgrund des aktuell rein weiblichen Praxisteams wird die weibliche Version verwendet)
Die Chiropraktorin behandelt eine Vielzahl struktureller und organischer Probleme. Kontaktieren Sie uns ungeniert, wenn Sie gerne wissen wollen, ob Chiropraktik bei Ihren Beschwerden helfen kann. Eine (unvollständige) Liste möglicher Beschwerden, mit denen Sie bei uns an der richtigen Adresse sind:
Die Chiropraktik gehört seit 1964 zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen (Grundversicherung) und Unfallversicherungen, der Militär- und Invalidenversicherung.
Chiropraktoren tragen eine diagnostische Verantwortung und sind auf keine ärztliche Verschreibung angewiesen. Patienten mit freier Arztwahl können chiropraktische Leistungen direkt ohne Überweisung eines anderen Arztes in Anspruch nehmen. Falls Sie ein Versicherungsmodell mit Verzicht auf die freie Arztwahl gewählt haben, zum Beispiel ein Hausarzt-, HMO-, oder First Call-Modell, bitten Sie Ihren Hausarzt oder Ihre HMO-Praxis um eine Überweisung.